Seit 1962 ist Füchse, ein Hauptwerk des deutschen Expressionisten Franz Marc aus dem Jahr 1913, Teil der Städtischen Kunstsammlung Düsseldorf und wurde im Kunstpalast ausgestellt. Es war eine Schenkung durch den Unternehmer Helmut Horten, der es im Jahr zuvor dem deutsch-amerikanischen Regisseur William Dieterle abgekauft hatte. Dieterle wiederum hatte das Gemälde 1940 beim aus Berlin nach New York emigrierten Kunsthändler Karl Nierendorf erworben, der es im Auftrag der Besitzer anbot (u. a. auch dem MoMA).
Die Besitzer waren der jüdische Bankier und Börsenmakler Kurt Grawi und dessen Frau Else aus Berlin, die seit 1933 wie viele andere von den Nationalsozialisten verfolgt und entrechtet wurden. Im November 1939 war Grawi zeitweilig im KZ Sachsenhausen inhaftiert gewesen. Daraufhin entschloss er sich, Deutschland zu verlassen und nach Chile auszuwandern.
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Nachdem das Vermögen der Familie bereits durch Zwangszahlungen minimiert worden war, entschloss sich Grawi schweren Herzens, sich von Franz Marcs Füchse, sein Lieblingsgemälde, das er 1928 gekauft hatte, zu trennen, um so das Auskommen der Familie fern der Heimat zu sichern, die sich ansonsten nur auf die geringen Einnahmen aus Elses Arbeit als Schneiderin hätte stützen können. Über befreundete Kunsthändler ließ er es nach New York bringen, wo es schließlich an William Dieterle verkauft wurde.

Nachdem die herausragende Komposition Füchse nach der Schenkung von 1962 53 Jahre lang Teil der Städtischen Kunstsammlung Düsseldorf gewesen war, meldeten sich die Erben Kurt und Else Grawis im Jahr 2015 und forderten die Rückgabe des Gemäldes. Der Fall war nicht klar, handelte es sich in diesem Fall nicht um Raubkunst, die den Besitzern durch die Nationalsozialisten entrissen worden war, sondern um Fluchtkunst, die vom Besitzer selbst veräußert worden war.
Die Stadt Düsseldorf legte den Fall der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, auch Limbach-Kommission gennant, vor, die Ende März die Restitution des Gemäldes an die Erben der ehemaligen Besitzer empfahl, da sich Kurt Grawi sich wohl niemals zum Verkauf seines Lieblingsbildes entschlossen hätte, wäre er nicht durch die Verfolgung durch die Nationalsozialsten dazu gezwungen gewesen, mitsamt seiner Familie mittellos aus Deutschland zu fliehen. Aufgrund dieses Gutachtens entschloss sich die Stadt Düsseldorf nun, das Gemälde zurückzugeben.
Dieser Fall könnte zum Präzedenzfall für weitere Anliegen dieser Art werden, denn der Umgang mit Fluchtkunst ist im Gegensatz zum Umgang mit Raubkunst rechtlich nicht genau festgelegt.
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