Dreieinhalb Jahre nach dem Einbruch ins Grüne Gewölbe in Dresden, bei dem in der Nacht vom 24. auf den 25. November 2019 historische Juwelen im Wert von über 100 Millionen Euro gestohlen wurden, fällte das Dresdener Landgericht gestern das Urteil über die sechs Angeklagten, die aus dem Berliner Clan-Milieu stammen und bei mehreren Razzien festgenommen worden waren.
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Unter anderem wegen bewaffneten Diebstahls, schwerer Brandstiftung und schwerer Körperverletzung müssen fünf Angeklagte Haftstrafen zwischen vier Jahren und vier Monaten und sechs Jahren und drei Monaten antreten, wobei in zwei Fällen das Jugendstrafrecht Anwendung fand. Der sechste Angeklagte wurde freigesprochen, da er für die Tatzeit ein Alibi vorweisen konnte.
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Für vier Angeklagte fiel das Strafmaß milder aus, nachdem sie im vergangenen Jahr einen Deal mit der Staatsanwaltschaft eingegangen waren, wodurch 31 der geraubten Preziosen im Dezember sichergestellt werden konnten – allerdings im beschädigten Zustand. Daher und aufgrund der Tatsache, dass einige Stücke aus dem Diebesgut noch immer fehlen, wird nun geprüft, ob in einem zivilrechtlichen Verfahren Klage auf Schadensersatz in Höhe von 89 Millionen Euro erhoben werden kann.




