Im November 2022 sorgte der Einbruchsdiebstahl im Kelten-Römer-Museum in Manching bei Ingolstadt, bei dem ein kulturhistorisch bedeutsamer keltischer Münzschatz aus dem 1. Jahrhundert v. Chr. gestohlen wurde, für allgemeine Bestürzung. Die Diebe waren sehr professionell vorgegangen und hatten die Alarmanlage der Sicherheitsvitrine zuvor ausgeschaltet, sodass sie mit ihrem Diebesgut entkommen konnten und die Tat erst am nächsten Morgen von Museumsmitarbeitern entdeckt und der Polizei gemeldet wurde.
Lesen Sie auch: Beutender Kelten-Goldschatz aus bayerischem Museum gestohlen
Die umgehend eingeleiteten Ermittlungen der Sonderkommission „Oppidum“ – benannt nach der Siedlungsform des keltischen Manching – führten im Juli 2023 zum Erfolg, als vier Männer anhand von DNA-Spuren als Tatverdächtige ermittelt und festgenommen werden konnten. Im Besitz eines dieser Männer wurden 18 Goldklumpen sichergestellt, deren Analyse ergab, dass es sich um eingeschmolzene Teile des Münzschatzes handelt, dessen Verkehrswert auf 1,3 Millionen Euro geschätzt wird.
Lesen Sie auch: Vier Tatverdächtige im Fall des gestohlenen Kelten-Goldschatzes festgenommen
Neben der Tat in Manching wurden den Männern weitere, ähnliche Diebstähle zu Last gelegt, die Sachschäden im sechsstelligen Bereich sowie einen Beuteschaden von rund einer Viertelmillion Euro zur Folge hatten. Nach 33 Hauptverhandlungstagen kam es am 29. Juli am zuständigen Landgericht Ingolstadt zur Urteilsverkündung: die vier Angeklagten wurden unter anderem wegen schweren Bandendiebstahls zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen 4 Jahren und 9 Monaten sowie 11 Jahren verurteilt, wobei einer der Männer von der Tat in Manching freigesprochen wurde.
Möchten Sie Artikel wie diesen direkt in Ihrem Posteingang entdecken? Dann melden Sie sich noch heute für unseren kostenlosen Newsletter an!
Das Urteil wurde auf Grundlage der DNA-Spuren, Aussagen von Zeugen und Sachverständigen, Videomaterial, gefundenem Tatwerkzeug und den sichergestellten Goldklumpen gefällt. Zur Tat bekannt hat sich keiner der Angeklagten. Der Verbleib der übrigen Münzen ist nach wie vor ungeklärt.




