Die Zeit der großen europäischen Hexenverfolgungen wird noch immer gern in der Epoche des „finsteren Mittelalters“ angesiedelt. Doch fand die Jagd auf die vermeintlich bösen Wesen erst im Anschluss daran statt, in der frühen Neuzeit, als mit der Renaissance die Weichen zu einer von Vernunft und Wissen geprägten Gesellschaft gestellt wurden. Die Gründe dafür waren vielfältig und das Resultat verschiedener Entwicklungen und Umstände, die sowohl theologischer als auch gesellschaftlicher Natur waren. Hinzu kamen äußere Umstände von umfassendem Ausmaß, denen die Menschen relativ hilflos ausgeliefert waren. Und ist keine schnelle Lösung in Sicht, ist die Suche nach einem Schuldigen eine gern angenommene Alternative.
Lange Zeit wurde der Glaube an Hexerei und Zauberei von der Kirche als bloßer Aberglaube betrachtet, da die Allmacht Gottes als zu groß angesehen wurde, als dass der Teufel oder andere Dämonen dagegen tatsächlich etwas hätten ausrichten können. Geregelt wurde dies durch den zu Beginn des 10. Jahrhunderts verfassten Canon episcopi, der Personen, die glaubten, an nächtlichen Flügen und Satansverehrungen teilgenommen zu haben, als von Wahnvorstellungen befallen befand.
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Während der Jahrhunderte der fortschreitenden Christianisierung Europas koexistierten der alte und der neue Glaube noch vielerorts, weshalb die Etablierung des christlichen Glaubens im Fokus der Arbeit der Missionare stand. Die Verwendung alter Bräuche für Rituale und Besegnungen, die von den vielerorts ansässigen und gern in Anspruch genommenen Zauberinnen und Zauberern angewendet wurden, um ein Unglück abzuwenden oder ungeschehen zu machen, wurde weitgehend toleriert und nur in Einzelfällen bestraft, wobei die Exkommunikation, also der Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft, als Höchststrafe seitens der Kirche verhängt wurde.
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Um 1400 war die Christianisierung Europas jedoch weitgehend abgeschlossen und die Kirche begann ihr Terrain abzustecken, indem sie festlegte, was dazu gehört und was nicht. Die Verfolgung von Ketzern und Häretikern, wie beispielsweise den Katharern und Waldensern, war daher von besonderer Bedeutung. Betraut mit dieser Aufgabe wurde die bereits im 13. Jahrhundert gegründete Inquisition, die vom Dominikaner-Orden geleitet wurde. Damals setzte sich auch der große Kirchenlehrer Thomas von Aquin (1225-1274) mit der Hexerei auseinander, beschrieb Vorgänge wie den Hexenflug, Tierverwandlungen, schädlichen Wetterzauber und vor allem den Pakt mit dem Teufel (was zuvor bereits Ketzern aber auch Juden angedichtet worden war) als tatsächlich existierend, wobei er damit frühere Überlegungen des Augustinus (354-430) aufgriff. Der Glaube an eine ketzerische Hexensekte, die mit dem Teufel im Bund stand und deren Mitglieder sich des nächtens zum Hexensabbat traf, begann allmählich Form anzunehmen.

Für große Verunsicherungen und Veränderungen in der Bevölkerung Europas hatten im 14. Jahrhundert die als „Schwarzer Tod“ bezeichneten großen Pestepidemien gesorgt. Als es 1378 zum Abendländischen Schisma kam und man es nicht mehr nur mit dem Papst in Rom, sondern auch noch mit einem Gegenpapst in Avignon zu tun hatte, bangten viele Gläubige um ihr Seelenheil, konnte man doch nicht mehr sicher sein, dass alle bußfertigen Bemühungen „da oben“ auch wirklich registriert wurden. Schließlich setzte ab dem frühen 15. Jahrhundert die „Kleine Eiszeit“ ein, ein Klimaphänomen, das eine Verschlechterung des Wetters mit sich brachte, was wiederum zu einer Verschlechterung der Ernten und der allgemeinen Lebensumstände führte. All dies zusammen konnte die damaligen Menschen glauben lassen, dass das Ende der Welt nicht mehr fern war. Und es musste doch einen Schuldigen geben! Diese vom Teufel geleitete Hexensekte mit ihren Wetter- und Krankheitszaubern, über die schon länger spekuliert wurde, schien eine plausible Erklärung zu sein.
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Das erste Gebiet, in dem um 1400 aus einem tolerierten Zauberglauben der Glaube an eine reale, vom Teufel geleitete Hexensekte wurde, war der westliche Alpenraum mit der westlichen Schweiz, der Dauphiné und Savoyen. Mit dem Konzil von Basel 1431-1449 fand dann ein großes theologisches Treffen statt, bei dem die Bekämpfung der Hexen zwar nicht primär auf der Tagesordnung stand, bei dem jedoch viele Vertreter des Klerus zusammenkamen, die dieses Thema besprachen und weiter verbreiteten. Vor diesem Hintergrund entstanden auch Schriften, die sich mit den Hexen und ihren Taten näher auseinandersetzten, darunter Le Champion des Dames (1441/42) des französischen Klerikers Martin Le Franc und der Formicarius (1430er Jahre) des dominikanischen Theologen Johannes Nider.
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Der Glaube an die Hexensekte und die Notwendigkeit von Prozessen gegen ihre Mitglieder begann sich auszubreiten und erreichte auch das Dominikanerkloster im elsässischen Schlettstadt (Sélestat), in das der zu jenem Zeitpunkt etwa fünfzehnjährige Heinrich Kramer (latinisiert zu Henricus Institoris) 1445 eingetreten war und Theologie studierte (er sollte es bis zum Doktorgrad bringen). Kramer schien kein einfacher Charakter gewesen zu sein, doch besaß er viele einflussreiche Freunde in Rom, wo er sich mehrfach aufhielt, die ihn auch vor einer Gefängnisstrafe schützten, nachdem er Kaiser Friedrich III. in einer Predigt wohl etwas zu harsch angegriffen hatte. 1479 wurde er von der Kurie zum Inquisitor von ganz Oberdeutschland ernannt, um die sich dort verstärkt ausbreitenden Häresien und „Irrtümer“ zu bekämpfen.

Kramer nahm seine Arbeit als Inquisitor auf und ließ beispielsweise 1482 in Ravensberg zwei Frauen auf dem Scheiterhaufen verbrennen, die er meinte, als Hexen überführt zu haben. Doch nicht jeder teilte Kramers Überzeugungen, sodass sich dieser direkt an Papst Innozenz VIII. wandte. Mit im Gepäck hatte er einen selbstverfassten Text, der die Hexenjagd als Notwendigkeit rechtfertigte. Innozenz VIII. genehmigte das Ganze und übernahm den Text für die am 5. Dezember 1484 ausgegebene Bulle Summis desiderantes affectibus, die als „Hexenbulle“ bekannt wurde.
Mit so viel päpstlichem Rückhalt ausgestattet machte sich Kramer erneut ans Werk. Doch bereits sein erster Einsatz 1485 in Innsbruck war ein einziger Rückschlag. Zwar hatte Kramer den dort zuständigen Bischof von Brixen überzeugen können, dass das Aufspüren von Hexen in Innsbruck unbedingt notwendig war, doch machte sich Kramer mit seinen Methoden schnell unbeliebt. Nachdem er die Bevölkerung mit seinen Hexenpredigten verunsichert hatte und ihm nach Aufforderung zur Denunziation einige Frauen als Angeklagte zur Verfügung standen, begann der Prozess. Doch hier stieß er auf Widerstand, vor allem als er die angeklagten Frauen wiederholt mit anstößigen Fragen zu ihrem Liebesleben drangsalierte. Schließlich wurde der Prozess für Null und Nichtig erklärt und Kramer des Bistums verwiesen – eine Aufforderung, der er, wohl in seiner Eitelkeit getroffen, jedoch erst im Folgejahr nachkam.

Nach dieser Pleite sorgte sich Heinrich Kramer offenbar um die Zukunft der Hexenverfolgung und er begann mit dem Verfassen eines Werks, das als eines der schrecklichen in der Geschichte gilt: der Malleus maleficarum („Hammer der Schadensstifterinnen“), gemeinhin Hexenhammer genannt. Kramer muss es eilig gehabt haben, das Werk veröffentlicht zu sehen, denn dies geschah erstmals bereits im Frühjahr 1487 in Speyer, wodurch sich der noch junge Buchdruck als verhängnisvoll erwies, was die Verbreitung von Leid und Schrecken bringender Literatur betrifft.
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Da er auf eigene Faust gehandelt hatte, war Kramer daran gelegen, seinem Werk Gewicht zu verleihen. Daher stellte er dem Text die „Hexenbulle“ des Papstes voran sowie eine zustimmende Bestätigung der Theologischen Fakultät der Universität zu Köln, bei der es sich jedoch vermutlich um eine Fälschung handelte. Auch die Mitarbeit von Kramers Ordensbruder und Vorgesetzten Jacob Sprenger, dessen Name als einer der Autoren genannt wird, gilt als umstritten. Tatsächlich scheint es wegen des Buches sogar zu einem Zerwürfnis zwischen den beiden Männern gekommen zu sein, das bis zum Tod Sprengers im Jahr 1495 nicht beigelegt wurde.

Seinen Hexenhammer teilte Kramer in drei Teile auf: Im ersten Teil beschäftigte er sich damit, ob es die Hexerei tatsächlich gibt und woran man sie erkennt; im zweiten Teil erläuterte er die Strategien der Hexen und wie man sie abwehren kann; und im dritten Teil erklärte er den Aufbau eines Hexenprozesses.
Kramers Werk gilt als einer der Hauptgründe dafür, dass vor allem Frauen als Hexen „identifiziert“ und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt wurden. Tatsächlich ist Kramers Text außerordentlich frauenfeindlich, indem er darstellt, dass die Frau aufgrund ihrer Natur eher anfällig sei, einen Pakt mit dem Teufel einzugehen. Frauen seien weniger fest im Glauben, aufgrund ihrer physischen Schwäche geneigt, zu zauberischen Listen zu greifen und aufgrund ihrer unersättlichen fleischlichen Gelüste sogar bereit, Buhlschaft mit Satan persönlich zu treiben. Allerdings waren das Ansichten, mit denen Kramer damals alles andere als alleine dastand.
Tatsächlich ist vor allem der erste Teil des Hexenhammers gewissermaßen eine Zusammenfassung der damals bekannten Literatur zum Thema Hexen (darunter auch Niders Formicarius), die Kramer aufgriff, zitierte oder für seine Absichten auch mal ein wenig veränderte oder umdeutete (eine Praxis, die er in seinen Schriften immer wieder verwendete). Im zweiten Teil griff Kramer dann auf seinen eigenen Erfahrungsschatz als Inquisator zurück.
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Der dritte Teil erklärt den weltlichen Richtern, an die sich die Schrift hauptsächlich richtete, da nur sie die Todesstrafe ausführen durften, wie ein Hexenprozess durchzuführen ist, wie und welche Zeugen herangezogen werden können (selbst Todfeinde der in Verdacht geratenen Person sind erlaubt) und wie man Hexenmale ausfindig macht (gemeint sind etwa Muttermale, die mit Nadeln eingestochen wurden; blutete es nicht oder fühlte die Person keinen Schmerz, war sie eindeutig eine Hexe). Besonders grausam ist jener Abschnitt, in dem Kramer erläutert, wie man die eigentlich verbotene wiederholte Folter umgeht, indem man diese lediglich zur Fortsetzung der legitimen ersten Folter erklärt.
Schon kurz nach Erscheinen des Hexenhammers gab es viele, die ihn kritisierten, unter anderem weil er geltendes Recht ignorierte. Heute gilt das Werk als ein massiver Förderer des Hexenwahns, der weite Teile Europas in den zweihundert Jahren nach seinem Erscheinen heimsuchte. Besonders betroffen war das in viele souveräne Kleinstaaten aufgeteilte Heilige Römische Reich, in dem etwa die Hälfe (rund 25.000) der gesamteuropäischen Hexenverbrennungen stattfanden. Neben der Kleinen Eiszeit ist hier die Reformation anzuführen, die das Reich spaltete und wie einen Flickenteppich aus katholischen und protestantischen Ländern erscheinen ließ.
Und die Protestanten standen den Katholiken im Hexenglauben in nichts nach. So hatte für Martin Luther selbst der aus dem Alten Testament stammende Satz „Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen“ unbedingte Gültigkeit. Allerdings hatten viele der Hexenprozesse keine theologische Grundlage, sondern politische oder wirtschaftliche.
Inwiefern der Malleus maleficarum tatsächlich den Hexenwahn befeuerte, ist umstritten, zumal es vor und nach ihm viele weitere verheerende Schriften gab, die der Sache Vorschub leisteten. Doch wenn ein Buch in knapp 200 Jahren wiederholt aufgelegt wird (rund dreißigmal), wird es eine gewisse Verbreitung gehabt haben.

Die Epoche der Aufklärung machte dem Hexenwahn schließlich ein Ende und das Bild der Hexe verwandelte sich mit der Zeit. In Literatur, Film und Fernsehen existieren heute gute und böse Hexen nebeneinander und niemand fürchtet sich vor den auf Buchseiten und Leinwände gebannten Zauberinnen und Zauberer. Der Hexenhammer gilt heute als Zeugnis einer unsicheren und verstörenden Epoche sowie als Mahnmal gegen die willkürliche Verfolgung Unschuldiger.




